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   VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11   

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VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11 (https://dejure.org/2013,12350)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.2013 - 4 K 1419/11 (https://dejure.org/2013,12350)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 4 K 1419/11 (https://dejure.org/2013,12350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einbürgerung eines in Doppelehe verheirateten Iraners b ei Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1, StAG § 10 Abs. 1 Nr. 1, StAG § 10 Abs. 1 Nr. 5
    Iran, Zweitehe, Einbürgerung, freiheitliche demokratische Grundordnung, Mehrehe, iranisches Recht, Doppelehe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 Nr 1 RuStAG, § 10 Abs 1 Nr 2 RuStAG, § 10 Abs 1 Nr 3 RuStAG, § 10 Abs 1 Nr 4 RuStAG, § 10 Abs 1 Nr 5 RuStAG
    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland; Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung nach RuStAG - Mehrehe/Doppelehe; Einehe; Iraner; freiheitlich demokratische Grundordnung; Staatsangehörigkeit; Bekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Einbürgerung trotz früherer Zweitehe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemalige Doppelehe steht Einbürgerung nicht zwangsläufig entgegen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung trotz früherer Zweitehe

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 150
  • DÖV 2013, 863 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09

    Internationales Privatrecht: Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Dabei ist der Anwendungsbereich des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens für eine Eheschließung zweier iranischer Staatsangehöriger im Iran nicht eröffnet (s. OLG München, Beschl. v. 01.02.2010 - 31 Wx 37/09, 31 Wx 037/09 -, m.w.N.).

    Danach ist eine Ehe formgültig, wenn sie entweder die Formerfordernisse des inhaltlich maßgeblichen Rechts (Geschäftsrecht) oder die Formerfordernisse des Rechts am Ort der Vornahme (Ortsrecht) erfüllt (s. OLG München, Beschl. v. 01.02.2010, a.a.O., m.w.N.; Kaiser, FamRZ 2013, 77 ff., 80).

    Eine im Iran nach dortigem Recht formgültig geschlossene Ehe ist gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB auch nach deutschem Recht wirksam (BayOLG, Beschl. v. 01.02.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 ff. Spanier-Entscheidung; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84 -, BVerfGE 76, 1, 41 ff.) zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (so z. B. VG Gießen, Urt. v. 07.06.2004 - 10 E 2666/03 -, ; wohl auch VG Freiburg, Urt. v. 25.03.2010 - 6 K 630/09 -, S. 11, 2. Absatz) gehört oder als Menschenrecht im vorgenannten Sinne anzusehen ist, gegen das die Doppelehe verstößt, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil sich der Kläger, worauf noch eingegangen wird, mit dem Loyalitätstest und ergänzend in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Gerichts zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Einehe bekannt hat.

    Klarstellend sei angemerkt, dass allerdings anders als einige Grundrechtsbestimmungen Art. 6 Abs. 1 GG keine Beschränkung auf Deutsche enthält, zudem betrifft das Grundrecht einen für alle Menschen bedeutsamen Bereich der persönlichsten Lebensgestaltung (BVerfG, Entsch. v. 04.05.1971, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Ob die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Einehe (BVerwG, Urt. v. 30.04.1985, a.a.O., unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 -, BVerfGE 62, 323, 330; BVerfG, Entsch.

    Dies und die mit dem Grundrecht verbundene Institutsgarantie (BVerfG, Beschl. v. 30.11.1982, a.a.O., m.w.N.) lassen sich für eine Qualifizierung als Menschenrecht im Sinne des Art. 1 Abs. 2 GG anführen.

  • VG Gießen, 07.06.2004 - 10 E 2666/03

    Rücknahme der Einbürgerung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 ff. Spanier-Entscheidung; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84 -, BVerfGE 76, 1, 41 ff.) zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (so z. B. VG Gießen, Urt. v. 07.06.2004 - 10 E 2666/03 -, ; wohl auch VG Freiburg, Urt. v. 25.03.2010 - 6 K 630/09 -, S. 11, 2. Absatz) gehört oder als Menschenrecht im vorgenannten Sinne anzusehen ist, gegen das die Doppelehe verstößt, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil sich der Kläger, worauf noch eingegangen wird, mit dem Loyalitätstest und ergänzend in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Gerichts zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Einehe bekannt hat.

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG könnte darin gesehen werden, dass die Mehrehe nach Iranischem Recht nur für Männer gilt, nicht auch für Frauen (Bergmann/Ferid, a.a.O., S 43 unter Hinweis auf § 1050 ZGB; einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bejahen: VG Freiburg, Urt. v. 25.03.2010 - 6 K 630/09 - VG Gießen, Urt. v. 07.06.2004 - 10 E 2666/03 -, ).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Zu Art. 21 Abs. 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, SRP-Verbot) Folgendes ausgeführt: "So lässt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition." In dieser Formulierung des Bundesverfassungsgerichts sind Grundrechte nur insofern angesprochen, als es um die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte geht (Urt. v. 23.10.1952, a.a.O., s. auch BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -, BVerfGE 128, 326 ff. Rn. 90; BVerwG, Urt. v. 13.04.1999 - 1 A 3/94 -, DVBL 1999, 1743 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 13 S 1169/07

    Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    In engem Zusammenhang mit dieser Einbürgerungsvoraussetzung steht der Versagungsgrund des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, wonach die Einbürgerung ausgeschlossen ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Einzubürgernde Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, "es sei denn, der Ausländer macht glaubhaft, dass er sich von der früheren Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen abgewandt hat" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, u. Urt. v. 20.02.2008 - 13 S 1169/07 -, m.w.N., nachgehend BVerwG, Beschl. v. 08.12.2008 - 5 B 58/08 -, ).

    Ein wirksames Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG setzt voraus, dass der Einbürgerungsbewerber insoweit zumindest einfache Grundkenntnisse besitzt und den Inhalt der von ihm abgegebenen sog. Loyalitätserklärung verstanden hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.02.2008, a.a.O., m.w.N.; i. Erg. ebenso BayVGH, Urt. v. 19.01.2012 - 5 B 11.732 -, ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 ff. Spanier-Entscheidung; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, 2 BvR 101/84, 2 BvR 313/84 -, BVerfGE 76, 1, 41 ff.) zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (so z. B. VG Gießen, Urt. v. 07.06.2004 - 10 E 2666/03 -, ; wohl auch VG Freiburg, Urt. v. 25.03.2010 - 6 K 630/09 -, S. 11, 2. Absatz) gehört oder als Menschenrecht im vorgenannten Sinne anzusehen ist, gegen das die Doppelehe verstößt, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil sich der Kläger, worauf noch eingegangen wird, mit dem Loyalitätstest und ergänzend in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Gerichts zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Einehe bekannt hat.
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06 -, Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition." In dieser Formulierung des Bundesverfassungsgerichts sind Grundrechte nur insofern angesprochen, als es um die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte geht (Urt. v. 23.10.1952, a.a.O., s. auch BVerfG, Urt. v. 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -, BVerfGE 128, 326 ff. Rn. 90; BVerwG, Urt. v. 13.04.1999 - 1 A 3/94 -, DVBL 1999, 1743 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05

    Scientology-Urteil des Oberverwaltungsgerichts seit dem 28.04.2008 rechtskräftig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11
    Zu den in § 4 Abs. 2 Buchst. g) BVerfSchG genannten Menschenrechten zählen insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG) (OVG NW, Urt. v. 12.02.2008 - 5 A 130/05 -, Rn. 283 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2007 - 11 S 995/07

    Kein Familiennachzug auf der Basis einer Doppelehe

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

  • BVerwG, 08.12.2008 - 5 B 58.08

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen in einem Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 13 S 2948/04

    Erfordernis der Wahrheit der formal zur Einbürgerung geforderten Bekenntnis- und

  • VGH Bayern, 19.01.2012 - 5 B 11.732

    Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09

    Ausweisung eines der Tablighi Jamaat angehörenden sog. "Hasspredigers"

  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2007 - 2 M 303/07

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • VGH Bayern, 20.09.2012 - 19 ZB 12.1396

    (Rückwirkende) Rücknahme von - zum Zweck der Eheführung - erteilter

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

    Es werde auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Mai 2013 (4 K 1419/11) verwiesen.

    Der vom Verwaltungsgericht Karlsruhe durch Urteil vom 8. Mai 2013 (4 K 1419/11) entschiedene Fall sei anders gelagert gewesen und tauge nicht für einen Vergleich, zumal der Kläger im hiesigen Verfahren beide Ehen aufrechterhalten wolle und dies sogar für grundgesetzkonform halte.

    bb) Anders als das Verwaltungsgericht meint und entgegen der wohl herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung (VG Gießen, Urteil vom 07.06.2004 - 10 E 2666/03 - juris; VG Freiburg, Urteil vom 25.03.2010 - 6 K 630/09 - juris; offen VG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2013 - 4 K 1419/11 - VBlBW 2014, 150; a.A. VG Köln, Urteil vom 13.04.2011, a.a.O.) rechnet das Prinzip der Einehe nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.

    Darauf, ob die Mehrehe als solche gegen Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG verstoßen könnte (so VG Freiburg, Urteil vom 25.03.2010 - 6 K 630/09 - offen VG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2013 - 4 K 1419/11 - juris Rn. 29), kommt es bei der Frage, ob sich der Kläger inhaltlich überzeugt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, nicht an (vgl. zu entsprechenden Gesprächsleitfäden Dollinger/Heusch, VBlBW 2006, 216 [221]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 19 A 1214/11

    Bewertung der Vorstandstätigkeit für einen Moscheeverein mit

    Zum Meinungsstand vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 8. Mai 2013 - 4 K 1419/11 -, VBlBW 2014, 150, juris, Rdn. 27.
  • VG Würzburg, 08.12.2014 - W 7 K 13.962

    Einbürgerung; (fehlende) ausreichende Sprachkenntnisse; Absehen wegen Krankheit;

    Ebenfalls braucht deshalb nicht die Frage entschieden zu werden, ob die Doppelehe des Klägers seiner Einbürgerung entgegensteht (vgl. dazu BayVGH, B. v. 29.3.2010 - 5 BV 09.1619 - juris; VG Karlsruhe, U. v. 8.5.2013 - 4 K 1419/11 - juris).
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